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Allgemeine
Geschäfts­­bedingungen (AGB)

Stand 05/2022

  1. Geltungsbereich
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  1. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Dies gilt auch für einen über einen Zwischenhändler zustande gekommenen Vertrag. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Davon unabhängig ist der Dritter verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB’s an den Kunden weiterzuleiten.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen das Hotel verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Ansonsten bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
  • Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung werden mit dem Tag der Valutierung in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht.
  6. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum die Zahlung leistet; maßgebend ist dabei der Tag, an dem der Rechnungsbetrag auf dem Konto des Hotels gutgeschrieben wird.

Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr in Höhe von € 2,50 erheben.

  1. Reklamationen zur Rechnungslegung sind dem Hotel unmittelbar nach Bekanntwerden mitzuteilen.
  2. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, soweit zutreffend, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  3. An allen vom Kunden eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen des Hotels, die im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag stehen, mit der Einbringung ein Pfandrecht bestellt.
  4. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
  5. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen sowie Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  6. Im Zimmerpreis enthalten sind die Reinigungs- und Entsorgungskosten im nutzungsüblichen Maße. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Übermäßiger bzw. unüblicher oder unhygienischer Verunreinigung sowie überdurchschnittlicher Müllansammlung den entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Die Kosten werden wie folgt ermittelt. a) Enthalten sind die täglich Anfallenden Müllmengen bis maximal 12 Liter pro Tag und Zimmer, dies entspricht einem Papierkorb pro Tag. Zusätzliche Müllmenden werden pro Mülltüte in Rechnung gestellt. Zusätzliche Mülltüte 12 Liter zu 5 EUR Brutto, 60 Liter-Mülltüte zu 20 EUR Brutto. b) Die Reinigung von gebrauchsüblichen Verunreinigungen sind im Zimmerpreis enthalten. Über dies hinaus entstehenden Reinigungsaufwände werden wie folgt in Rechnung gestellt (pauschal).• Reinigung Polstermöbel (Sessel und Sofas) zu 100,00 EUR Brutto je Möbelstück.• Reinigung Teppichboden Einzelzimmer 50,00 EUR Brutto, Doppelzimmer 75,00 EUR Brutto, Juniorsuite 80,00 EUR Brutto.• Hygienische Reinigung Badezimmer (Waschbecken, Badewanne, Dusche) 100,00 EUR Brutto je Einrichtungsgegenstand.
  1. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein bestimmter Termin schriftlich vereinbart wurde, bis zu dem kostenfrei vom Vertrag zurückgetreten werden kann, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Existiert keine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung zwischen Hotel und Kunde, kann der Kunde bis 18 Uhr des Vortags des Anreisetages kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin bzw. bis einen Tag vor dem Anreisetag sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß IV Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  1. Rücktritt des Hotels
  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 8 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder erheblich erschweren;

– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

– ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt

  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  2. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung der Zimmer für dessen Vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Bei einer vorzeitigen Abreise, die vom Kunden erst während des Aufenthalts mitgeteilt wird, behält sich das Hotel vor, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- oder 60 % für Vollzeitarrangements bis zum ursprünglichen Abreisedatum zu verlangen. Eine Reduzierung der Personenzahl in einem Zimmer während des Aufenthalts hat keinen Einfluss auf den bestätigten Zimmerpreis. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  • Haftung des Hotels
  1. Die Haftung des Hotels ist, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten im leistungstypischen Bereich handelt, beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Fall der Haftung für Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500,00. Wertgegenstände, wie Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 2.000,00 im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden und bis zu einem Höchstwert in Höhe von € 20.000,00 im Bürosafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 GBG).
  3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf schriftliche Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt diese Gegenstände maximal 12 Monate auf, die Aufbewahrungskosten trägt der Kunde.
  4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
  5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  6. Die Nutzung des Onlinezuganges (WLAN), welches vom Hotel Schlicker bereitgestellt wird, geschieht auf eigenes Risiko (siehe IX.).
  • Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für Schäden am Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Hotel ist berechtigt, Nachweise über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.

  1. Internetzugang per WLAN im Hotel Schlicker
  1. Internetzugang

1.1. Das Hotel Schlicker stellt dem Kunden an ausgewählten und als „Hotspot“ gekennzeichneten Orten im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Zugang zum Internet über WLAN zur Verfügung. Das Hotel Schlicker garantiert keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit und/oder lückenlose Übertragung, da diese insbesondere auch von der Netzauslastung des Internet-Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit der ausgewählten Internetseite und von der Anzahl der Nutzer am jeweiligen Hotspot abhängig ist.

1.2. Ein Login ist nur über die dem Kunden vom Hotel Schlicker zugewiesenen Zugangsdaten möglich.

  1. Datensicherheit

2.1. Der Hotspot beinhaltet keine Firewall und keinen Virenschutz. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internets und die Übermittlung von Daten, insbesondere über die WLAN (Hotspot)Verbindung mit erhöhten Gefahren und Sicherheitsrisiken verbunden ist. Zur Sicherung des Datenverkehrs wird dem Kunden empfohlen, eine geeignete Software einzusetzen. Für unberechtigte Zugriffe auf Informationen und Daten, die über die WLAN-Verbindung (Hotspot) übertragen werden, kann das Hotel Schlicker keine Haftung übernehmen.

2.2. Der Datenverkehr zwischen dem Endgerät des Kunden und dem Hotspot wird mit WEP-Verschlüsselung übertragen. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sich andere Personen Zugriff auf die übertragenen Daten verschaffen. Der Kunde ist daher selbst für eine Verschlüsselung der Daten verantwortlich.

  1. Haftungsausschluss

3.1. Das Hotel Schlicker haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung des WLAN-Hotspots u.a. auch an dem Endgerät des Kunden entstehen können. Der Kunde ist selbst für einen ausreichenden Virenschutz, Datensicherung etc. verantwortlich.

3.2. Die Prüfung der Eignung des vom Kunden verwendeten Endgerätes für die WLAN-Verbindung obliegt dem Kunden selbst.

  1. Pflichten des Kunden

4.1. Eine Weitergabe der persönlichen Hotspot-Zugangsdaten und eine Nutzung der persönlichen Hotspot-Zugangsdaten durch Dritte ist nicht gestattet. Sie sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Ferner hat der Kunde auch die Kosten zu tragen, die durch eine unbefugte Nutzung des Hotspots durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.

4.2. Eine missbräuchliche Nutzung des WLAN-Hotspots ist untersagt, insbesondere

– die Verbreitung von rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten,

– die Zugriffsmöglichkeit zur Begehung von rechtswidrigen oder strafbaren Handlungen zu verwenden,

– der Versuch des Eindringens in fremde Datennetze,

– der unaufgeforderte Nachrichtenversand (Spam),

– Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen/Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des WLAN-Hotspots führen oder führen können.

Bei einem Verstoß ist das Hotel Schlicker berechtigt, die WLAN-Verbindung sofort zu unterbrechen. Ferner haftet der Kunde in diesem Fall dem Hotel Schlicker auf Schadensersatz.

4.3. Wird das Hotel Schlicker von Dritten wegen Handlungen in Anspruch genommen, die vom Kunden im Rahmen der Nutzung des Hotspots gesetzt und/oder verursacht worden sind, ist der Kunde verpflichtet, das Hotel Schlicker hinsichtlich aller dieser Ansprüche vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

4.4. Der Kunde übernimmt die Verantwortung dafür, dass das von ihm benutze Endgerät und die darauf befindliche Software frei von Viren und anderen Schadprogrammen ist. Im Falle eines dadurch dem Hotel Schlicker verursachten unmittelbaren oder mittelbaren Schadens hat er dem Hotel Schlicker vollen Ersatz zu leisten.

  1. Verantwortlichkeit für den Inhalt der Internetabrufe

Der Kunde ist selbst für den Inhalt verantwortlich, den er über den WLAN-Hotspot aus dem Internet abruft oder bereitstellt. Eine inhaltliche Überprüfung der Inhalte durch das Hotel Schlicker erfolgt nicht. Es erfolgt auch insbesondere keine Prüfung dahingehend, ob die Inhalte schädliche Software (z.B. Viren, etc.) enthalten.

  1. Vertragslaufzeit

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Hotel Schlicker endet nach Ablauf der Zugangsdauer bzw. nach Verbrauch des Datenvolumens, spätestens jedoch mit dem Auschecken aus dem Hotel.

  1. Nutzung der hoteleigenen Fahrräder
  1. Nur Hotelgäste (im Folgenden als Mieter/in bezeichnet) sind zur vertragsgemäßen Nutzung berechtigt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
  2. Standort des Fahrrads ist der Abstellplatz des Hotels. Das Fahrrad ist am Ende der Nutzung eines Tages wieder zurückzubringen und anzuschließen.
  3. Der Mieter/die Mieterin ist verpflichtet, das Fahrrad zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. Es entstehen keine Leihgebühren, da die Nutzung der Fahrräder kostenlos ist.
  4. Die Räder entsprechen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (STVZO) und sind mit einem Weidenkorb und einem Schloss ausgestattet. Der Mieter/die Mieterin hat sich durch eine Probefahrt vom ordnungsgemäßen Zustand seines/ihres Rades zu überzeugen. Bei Übernahme des Fahrrads erkennt der Mieter/die Mieterin den technisch einwandfreien Zustand des Leihfahrrads an. Etwaige Beanstandungen sind unmittelbar und vor Fahrtantritt zu melden.
  5. Der Mieter/die Mieterin haftet für alle Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen. Mit der Übergabe des Fahrrads, einschließlich Schlüssel, geht die Sach-, Haftungs- und Betriebsgefahr auf den Mieter/die Mieterin über. Am Ende der Mietzeit ist das Fahrrad in einwandfreiem Zustand abzugeben.
  6. Schäden am oder mit dem Rad und Diebstahl sind unverzüglich zu melden. Bei Diebstahl oder Verlust ist eine Erstattung in Höhe von 400,00 EUR für das Fahrrad bzw. 50,00 EUR für das Fahrradschloss zu leisten. Für Schäden am Fahrrad haftet der Mieter/die Mieterin maximal bis zum Wert des Fahrrades in Höhe von 400,00 EUR (Neuwert).
  7. Bei einer Panne ist das Rad am Ort sicher abzustellen und abzuschließen. Ein Ersatzrad wird gegebenenfalls gestellt.

Verbraucherstreitbeilegung

Bei Streitigkeiten mit dem Hotel Schlicker „Zum Goldenen Löwen“ wäre die Streitbeilegungsstelle: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de, zuständig. Zu einer Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist das Hotel Schlicker „Zum Goldenen Löwen“ allerdings grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet.

XII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

——- ENDE DER AGB —–

Allgemeine
Geschäfts­bedingungen
(AGB)

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